Die Frauenzentrale verwaltet die Bersinger Stiftung. Mehrmals jährlich finden Stiftungssratsitzungen statt, an denen die Gesuche behandelt und die Auszahlungen in die Wege geleitet werden.
Die Stiftung unterstützt Einzelpersonen oder Familien mit einmaligen Beiträgen zur Überwindung von sozialen Notständen oder für berufliche Aus- und Weiterbildungen. Die Stiftung erteilt keine Stipendien.
Die Gesuche sind vorzugsweise über eine Beratungsstelle/Fachstelle einzureichen. Es werden ausschliesslich Gesuche von Personen berücksichtigt, die in den Kantonen St.Gallen, Appenzell Inner- und Ausserrhoden, Thurgau und im nördlichen Teil Graubündens (bis Chur) wohnen.
Die Bersinger-Stiftung ist in der Lage, Beiträge bis maximal Fr. 2'000.– zu bewilligen. Frühestens nach 3 Jahren kann erneut ein Gesuch eingereicht werden.
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